Europäischer Gerichtshof lässt historische Klimaklage von zehn Familien gegen die EU zu

Europäischer Gerichtshof lässt historische Klimaklage von zehn Familien gegen die EU zu

Wichtiger Meilenstein in der Klage von People’s Climate Change : Im Mai 2018 hatten zehn von der Klimakrise betroffene Familien aus Deutschland, Portugal, Frankreich, Italien, Rumänien, Kenia, Fidschi sowie der samische Jugendverband Sáminuorra einen Schritt gewagt, den noch niemand zuvor gewagt hatte. Sie brachten die EU vor Gericht mit einer historischen Klimaklage. Sie werfen dem Europäischen Gesetzgeber vor, durch die zu schwachen Klimaziele bis 2030 ihre Grundrechte zu verletzen. Ihre Gesundheit, Eigentum, Lebensgrundlagen und (traditionellen) Berufe sowie Bildungschancen sind vom Klimawandel betroffen. Der Europäische Gerichtshof liess letzte Woche diese historische Klimaklage gegen die EU zu.

In ihrer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union werfen die Familien dem Parlament und der Kommission der EU vor, nicht wirksam genug gegen den Klimawandel vorzugehen. Ihre Forderung : Die EU-Institutionen müssen die Klimakrise als eine reale Bedrohung für die Menschenrechte der europäischen Bürger/innen begreifen und umgehend dafür sorgen, dass unsere Rechte und die künftiger Generationen geschützt werden.

Die gesetzgebenden Organe der EU – das Parlament und der Europäische Rat – versagen in der Klimapolitik. Sie haben es bislang nicht hinbekommen, eine Klimagesetzgebung zu entwickeln und zu beschließen, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar wäre und die Mitgliedsländer zu effektiven Maßnahmen verpflichten würde. Die Klimaziele der Europäischen Union sind nach wie vor zu schwach, um der Klimakrise gerecht zu werden. Die Klimaklage der Familien macht nachdrücklich klar, worum es geht : Der Klimawandel ist längst nicht mehr nur eine Sache, mit der sich Diplomaten oder Wirtschaftsleute beschäftigen sollten. Er geht uns alle an, denn er bedroht die Grundrechte der Bürger/innen auf Leben, Gesundheit und einen ausreichenden Lebensunterhalt.

Die Familien, die gegen die EU klagen, leben alle mit der sehr realen Gefahr, ihre traditionellen Lebensgrundlagen zu verlieren – durch den Klimawandel. Doch im Grunde genommen stehen sie für alle Menschen, die vom Klimawandel bedroht sind.

Unterstützt werden sie von Umweltverbänden, Anwälten und WissenschaftlerInnen, die davon überzeugt sind, dass die EU hinsichtlich ihrer Klimaziele für 2030 ehrgeiziger handeln kann und muss. Vertreten werden die Familien durch den deutschen Rechtsprofessor Prof. Dr. Gerd Winter (Bremen), die in Hamburg ansässige Umweltanwältin Dr. Roda Verheyen sowie den in London ansässigen Rechtsanwalt (Barrister) Hugo Leith. Die WissenschaftlerInnen des Thinktanks Climate Analytics steuern in dieser Rechtssache interdisziplinäres wissenschaftliches Hintergrundwissen bei. Die deutsche Nichtregierungsorganisation Protect the Planet übernimmt sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens, damit die Familien nicht durch finanzielle Probleme an der Klage gehindert werden. CAN (Climate Action Network), der größte europäische NRO-Zusammenschluss im Bereich Klima und Energie mit über 150 Mitgliedsorganisationen aus mehr als 30 europäischen Ländern, darunter auch die ASTM, unterstützt die mutige Klage der Familien ebenfalls.

Das europäische Netzwerk CAN Europe und die unterstützenden Umwelt- und Entwicklungsverbände gehen davon aus, dass dringend gehandelt werden muss, um die Grundrechte der KlägerInnen zu schützen.

Eine der Klägerfamilien, die Familie Feschet aus Frankreich. Die anderen Berichte finden Sie auf dem Youtube Channel von People’s Climate Change https://www.youtube.com/channel/UCq...

Communiqué par Action Solidarité Tiers Monde (ASTM)

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Publié le mercredi 22 août 2018
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